Versorgungssicherheit in Krisenzeiten

Die Pflichtlagerhaltung ist ein reguliertes System der wirtschaftlichen Landesversorgung zur Wahrung der Versorgungssicherheit in Krisenzeiten. Mit den Pflichtlagern wird der Bedarf für eine bestimmte Zeitdauer (bei Grundnahrungsmitteln 4 Monate) abgedeckt. Gemäss dem Grundsatz der Subsidiarität, ist die Pflichtlagerhaltung grundsätzlich Sache der Wirtschaft. Der Staat legt die Rahmenbedingungen fest und greift erst lenkend ein, wenn die Wirtschaft die Versorgungsfunktion nicht mehr selber wahrnehmen kann.

Der VSGF unterstützt das bestehende System in welchem die Organisation und Verwaltung der Pflichtlagerhaltung in der Verfügung der Wirtschaft steht. Die Handels-, Lagerungs- und Versorgungskompetenzen der Importfirmen garantieren eine preisgünstige Beschaffung, Lagerung und termingerechte Auswechslung der Pflichtlager. Die Handelsfirmen verfügen über die erforderlichen weltweiten Kontakte um auch in Krisenzeiten, in welchen der Import erschwert ist, den Zugang zu den Rohstoffen und somit die Landesversorgung sicherzustellen.