Zollsystem

Die Schweiz verfügt bei Agrar-Rohstoffen über einen hohen Grenzschutz zum Schutz der inländischen Landwirtschaft. Durch die hohen Zölle sowie die Zollkontingente wird der Import beschränkt bzw. erschwert.


Brotgetreide

Beim Brotgetreide besteht ein Zollkontingent in der Höhe von 70‘000 Tonnen pro Jahr, welches in vier Tranchen freigegeben wird. Die Zuteilung erfolgt nach dem sogenannten Windhundverfahren, das heisst nach der Reihenfolge der Zollanmeldungen.

Der Zollansatz wird so festgesetzt, dass der Preis für importiertes Brotgetreide zuzüglich Zollansatz und Garantiefondsbeitrag, dem Referenzpreis von 53 Franken je 100 Kilogramm entspricht. Der Zollansatz wird vierteljährlich überprüft und nur angepasst, wenn die Preise für importierten Weizen, zuzüglich Zollansatz und Garantiefondsbeitrag, eine bestimmte Bandbreite (3 Franken je 100 Kilogramm) überschreiten.


Futtergetreide

Die Zölle beim Futtergetreide berechnen sich nach einem Schwellenpreissystem. Der Schwellenpreis entspricht dem angestrebten Importpreis. Die Zollansätze werden monatlich anhand von Preismeldungen und unter Berücksichtigung von Börsennotierungen überprüft. Eine Anpassung erfolgt, wenn sich die Preise ausserhalb der Bandbreite von plus/minus 3 Franken je 100 Kilogramm bewegen.